SPANIEN LIVE Service - Leben Sie in Spanien und fahren immer noch mit ausländischem Nummernschild durch die Gegend? Dann sollten Sie ans Ummelden des Autos denken, um Probleme mit der Polizei und Strafzahlungen zu vermeiden. Ausländische Residenten, die diese Spielregel nicht beachten, müssen im schlimmsten Fall mit der Stilllegung Ihres Wagens rechnen.
Ibiza Wochenzeitung hilft deutschsprachigen Autobesitzern mit einem kleinen Führer durch den spanischen Behördendschungel bei der Kfz-Anmeldung.
Die Zulassung und Ummeldung eines Fahrzeugs richtet sich nach dem Residenzprinzip. Das heißt, sobald man in Spanien den Wohnsitz genommen hat, muss man auch das Kfz ummelden und in Spanien zulassen. Als Residenten gelten alle, die ihren Lebensmittelpunkt in Spanien haben, worunter formal alle Ausländer fallen, die sich mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhalten. Soweit bei einer Fahrzeugkontrolle Zweifel aufkommen, liegt die Beweispflicht üblicherweise beim Autofahrer.
Vor allem aus der Residentenhochburg Ibiza wird immer wieder berichtet, dass die Polizei manchmal buchstäblich Jagd auf Autos mit ausländischen Kennzeichen macht und dabei ziemlich oft fündig wird. Auch nichts ahnende Urlauber, die per Fähre ihren Wagen mitgebracht haben, kommen dann zuweilen in Nöte. Deswegen ist es für Inseltouristen hilfreich, das Fährticket für alle Fälle stets in der Tasche zu haben, um ihren Urlauberstatus nachweisen zu können.
Grundsätzlich gilt: Wer für immer nach Spanien kommt, sollte vor seinem Umzug prüfen, ob es sich wirklich lohnt, sein geliebtes Auto mitzubringen. Denn die Ummeldung ist nicht ganz so einfach, der Weg durch die spanischen Behördenstuben lang, und die Gebühren sowie Steuern können sich auf ziemlich happige Beträge summieren.
In der spanischen Wahlheimat ein gebrauchtes oder auch neues Auto zu kaufen, ist oft einfacher und schont die Nerven. Wer sich dafür entscheidet, in Spanien zum Beispiel ein gebrauchtes Auto zu kaufen, spart viel Zeit, unter Umständen auch Geld und zahlt nur eine verhältnismäßig geringe Übertragungssteuer für die Umschreibung der Fahrzeugpapiere. Beim Erwerb eines Neuwagens in Spanien übernimmt der Händler gewöhnlich die Anmeldung und sonstigen Papierkram.
Wer sich trotzdem nicht abschrecken lässt und sich von seinem bewährten fahrbaren Untersatz nicht trennen will, dem empfiehlt die Deutsche Botschaft, der Einfachheit halber schon mit einem Ausfuhrkennzeichen nach Spanien zu kommen.
Bei der Einfuhr fällt eine Zulassungssteuer (impuesto de matriculación) an, die sich nach dem CO2-Ausstoß und dem Zeitwert des Wagens richtet.
Ohne Zulassungssteuer kommt derjenige davon, der gegenüber dem spanischen Straßenverkehrsamt innerhalb von zwei Monaten nach Wohnsitznahme in Spanien den Wagen als „Umzugsgut“ deklariert. Das ist aber nur möglich, wenn zum Beispiel ein deutscher Neuresident nachweist, dass er zuvor mindestens ein Jahr in Deutschland gemeldet war und sich das Auto wenigstens sechs Monate in seinem Besitz befand.
Hürdenlauf durch Behördendschungel: EG-Bescheinigung, technische Prüfung, Steuerzahlung beim Finanzamt, Betriebserlaubnis beim Straßenverkehrsamt
Der Zeitaufwand für die Ummeldung und die Behördengänge, für welche man als Grundvoraussetzung die NIE (Steuernummer für Ausländer) benötigt, sollte nicht unterschätzt werden: Man braucht zunächst eine spanischsprachige Bescheinigung über die Kfz-Eigenschaften („certificado de características“) oder die EG-Typengenehmigung/EG-Konformitätsbescheinigung, mit der die spanischen Behörden prüfen, ob der Wagentyp überhaupt in Spanien zugelassen werden kann.
Beim spanischen TÜV, der ITV heißt, muss dann eine technische Prüfung bestanden werden. Es folgt eine Visite beim örtlichen Finanzamt für die Zulassungssteuer, die Kfz-Steuer wird wiederum von der örtlichen Gemeindeverwaltung (Ayuntamiento) kassiert. Zum krönenden Abschluss geht es mit allen Bescheinigungen zum Straßenverkehrsamt (Trafico), um die Betriebserlaubnis (permiso de circulación) zu erhalten.
Wem das zu kompliziert ist, der sollte lieber gleich die Dienste eines Servicebüros (gestoría) in Anspruch nehmen - was aber nicht billig ist. Auch der spanische Automobilclub RACE oder der katalanische RACC helfen. Der TÜV-Rheinland in Madrid und Barcelona kümmert sich ebenfalls um die Kfz-Ummeldung, nimmt aber übrigens in Spanien keinen Fahrzeug-TÜV ab.
Noch eines ist wichtig zu wissen für jene, die mit ihrem ausländischen Fahrzeug nach Spanien kommen, und es nicht ummelden: Die technische Fahrzeuginspektion in Spanien namens ITV vergibt keine Prüfplaketten an Fahrzeuge mit fremdländischen Kennzeichen. Deswegen müssen die Halter eines zum Beispiel in Deutschland zugelassenen Wagens für die fällige TÜV- und ASU-Prüfung stets nach Deutschland zurückfahren.
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