Nach Angaben der spanischen Steuerbehörde haben 2013 im Rahmen der Vermögenssteuererklärung 6.895 steuerpflichtige Einwohner der Balearen insgesamt ein Vermögen von 18,57 Milliarden Euro angegeben. Dies sind 290 Personen und etwa 1,7 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2012. Die Steuer war erst 2011 wieder eingeführt worden, nachdem sie zu Beginn der Wirtschaftskrise 2008 abgeschafft worden war. Damals hatten 990 Personen auf den Balearen ein Vermögen von insgesamt 5,4 Milliarden Euro deklariert. Im Jahr 2012 stieg die Anzahl der abgabepflichtigen Personen sprunghaft auf 6.410 Residenten an, diese hatten insgesamt ein Vermögen von 16,8 Milliarden zur Versteuerung angemeldet. 42 Millionen Euro hat die Regierung der Balearen im Jahr 2013 mit dieser Steuer eingenommen, deutlich mehr als in den Jahren zuvor, aber noch weit entfernt von den rund 60 Millionen Euro jährlich, die der Fiskus vor dem Start der Wirtschaftskrise in Spanien 2008 eingefordert hat.
Zur Abgabe einer solchen Vermögensaufstellung sind alle Residenten mit einem weltweiten Nettovermögen von mehr als 1.000.000 Euro verpflichtet, wobei ein Freibetrag von 700.000 Euro pro Person berücksichtigt wird. Die ersten 300.000 Euro zum Erwerb des ersten Wohnsitzes sind ebenfalls vermögenssteuerfrei. Ebenso müssen alle Personen, deren Nettovermögen nach Abzug von Belastungen und steuerfreien Vermögenswerten unter dem Freibetrag liegt, deren Bruttovermögen jedoch die 2.000.000 Euro Grenze übersteigt. Darüber hinaus müssen auch Nicht-Residenten eine Vermögenssteuererklärung in Spanien abgeben, wenn deren sich in Spanien befindliches Vermögen höher wie der Freibetrag von 700.000 Euro ist. Die Abgaben sind gestaffelt. So sollen Personen, mit einem Vermögen von mehr als 10,7 Millionen Euro im Durchschnitt 115.000 Euro an Vermögensteuer zahlen. Bei einem Vermögen zwischen fünf und zehn Millionen Euro müssen im Schnitt etwa 35.000 Euro abgeben werden. Bei einem Besitz von 2,5 bis fünf Millionen Euro betragen die Abgaben zirka 16.000 Euro. Millionäre mit einem Vermögen von bis zu 2,5 Millionen Euro müssen 1450 Euro bezahlen. Bei Vermögenswerten zwischen 700.000 und einer Million Euro beträgt die Steuer 675 Euro.
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